#abmahnleak – Die Fakten (Update)

Posted on 12 Dezember 2013 by wutze

Flickr User: Bobertson - CC-BY-NC 2.0

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Heute wird die Piratenpartei eine Mandatsvereinbarung veröffentlichen, die die Kanzlei U+C vor einigen Jahren mit ihren Mandanten abgeschlossen hat. (Eine Diskussionsrunde dazu zusammen mit dem Informanten und weiteren Details soll um 22 h auf der Webseite der Piraten stattfinden)

Seinerzeit ging es um Filesharing Abmahnungen. Uns wurde diese Vereinbarung zur Prüfung vorab vorgelegt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass darin eine illegale Erfolgsvereinbarung zu sehen ist, die zusätzlich noch die Abgemahnten benachteiligt. Welche Vereinbarungen die Kanzlei U+C in den aktuellen Redtube-Streaming Fällen mit der Mandantin The Archive AG getroffen hat, ist uns nicht bekannt. Aber schon die Tatsache, dass jahrelang aufgrund einer rechtsunwirksamen Mandantenvereinbarung abgemahnt worden ist, dürfte den ein oder anderen Staatsanwalt aufhorchen lassen. Bevor wir dazu unsere gutachterliche Stellungnahme für die Piratenpartei veröffentlichen, wollen wir zunächst erklären wo hier der Knackpunkt liegt:

In den Abmahnschreiben, die sowohl im Bereich des Filesharing als auch im Bereich des Streamings verschickt werden, findet sich eine Gebührenaufschlüsselung, die dem Abgemahnten die entstandenen Kosten aufzeigen soll. In den aktuellen Redtube-Verfahren sollen insgesamt Anwaltskosten pro Fall in Höhe von 169,50 € entstanden sein. So wird es jedenfalls in den tausenden Abmahnungen behauptet. Diese Kosten, die die The Archive AG angeblich für die Beauftragung der Kanzlei U+C gehabt hat, sowie 65 € pauschale Ermittlungskosten soll der Abgemahnte erstatten. Es ist allerdings wichtig, dass diese Kosten tatsächlich entweder gezahlt worden sind oder zumindest gezahlt werden sollten. Ansonsten wäre den Abgemahnten etwas vorgegaukelt worden. Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht. Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.

Um diese Problematik zu umgehen, haben sich die Abmahkanzleien verschiedenste Modelle einfallen lassen, um die Geldflüsse optimal zu leiten, ohne sich dabei in einen strafrechtlich relevanten Bereich zu begeben. Das gleiche Problem haben übrigens auch Inkassobüros, die Inkassogebühren behaupten, die nie von den Auftraggebern gezahlt werden sollten. Schon immer lag der Verdacht nahe, dass die Abmahner zunächst einmal sämtliche Einnahmen in einen Topf werfen und diese dann nach einem gewissen Schlüssel aufteilen. Es wird dann behauptet, dass gegenüber den eigenen Mandanten nachträglich auf Gebühren verzichtet wird, was prinzipiell möglich ist. Schwierig wird es immer dann, wenn schon im Vorfeld vereinbart wird, dass bei nicht eintreibbaren Summen später auf die Anwaltsgebühren verzichtet werden soll. Dann kann den Abgemahnten nämlich nicht vorgegaukelt werden, hier sei eine Kostenforderung in Höhe von 169,50 € entstanden.

Das angesprochene Problem ist kein spezielles Problem der Kanzlei U+C. Im Prinzip müssen sich alle Massenabmahner mit dieser Frage beschäftigen. Oft bleiben die Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant im Hintergrund. Deswegen ist es auch so schwer für die Verteidiger, hier ein möglicherweise betrügerisches Zusammenwirken von Anwalt und Mandant zu beweisen. Manchmal jedoch kommen solche Mandatsvereinbarungen an die Öffentlichkeit. Das war vor einiger Zeit bei Rechtsanwalt Kornmeier der Fall, der ebenfalls massenhaft Tauschbörsennutzer abgemahnt hat. Nachdem seine Mandatsvereinbarung geleaked worden ist, wurde seine Klage auf Zahlung Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren vom AG Frankfurt abgewiesen. Zwei Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Kornmeier wurden nur nach Zahlung hoher Geldbußen im fünfstelligen Bereich wieder eingestellt. Zur Einstellung des Verfahrens mussten 10.000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und 10.000 Euro an die Kinderneurologische Hilfe Rhein-Main gezahlt werden.(Anwaltskammer Frankfurt: III B 1201/11-gk, LG Frankfurt: 5/28 Qs 22/11 und StA Frankfurt: 7431 Js 259071/09 WI).

Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind. Früher war es der Kanzlei U+C noch möglich, Pauschalsummen zu verlangen, die geforderten Vergleichsbeträge nicht mehr aufzuschlüsseln und so die geforderten Anwaltsgebühren zu verschleiern. Die Pauschalsummen enthielten dann Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die Anwaltsgebühren. Das geht nun nicht mehr, die Gesetzeslage hat sich durch das Anti Abzockegesetz geändert. Sämtliche Forderungen müssen seit September 2013 genau aufgeschlüsselt werden. Den aktuellen Abmahnungen ist glasklar zu entnehmen, dass 169,50 € Anwaltsgebühren angefallen sind. Würde die Kanzlei U+C jetzt immer noch die gleichen Vereinbarungen treffen wie früher, wäre diese Forderung klar illegal. Es ist klar, dass die Vereinbarungen bestimmt optimiert worden sind. Letztlich bleibt es jedoch dabei: hier wird etwas behauptet, was nie eingehalten werden konnte. Für uns ist jedenfalls nicht vorstellbar, wie hier eine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann. (Wir hätten uns allerdings auch nicht vorstellen können, dass Streaming Nutzer auf legalem Wege zurückverfolgt werden können…)

Uns ist es bei der Verteidigung von tausenden Filesharingnutzern nur einmal gelungen, einem Gericht dieses Argument näher zu bringen. Seinerzeit haben wir Rechtsanwalt Rasch in den Zeugenstand geholt. Dieser hatte behauptet, die großen Plattenlabels würden ihm pro Abmahnung über 5000 € zahlen. Unsere Kanzlei hat das seit jeher bestritten. Im Prozess stellte sich dann heraus, dass Rechtsanwalt Rasch von seinen Mandanten wenige Tage vor dem Prozess tatsächlich diese Rechtsanwaltsgebühren überwiesen bekommen hat. Damit war das Thema für die Richter beendet, weitere Nachforschungen gab es nicht.

Möglicherweise regen die jetzt veröffentlichten Gebührenvereinbarungen den ein oder anderen Richtern zum nachdenken an…

Die Original-Texte befinden sich http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/piratenpartei-veroeffentlicht-geheime-uc-mandantenvereinbarung-49185/

Fusszeilenanzeige-Speicherort Verträge - Purzel - U+C - (CC-BY-SA) Nebelhorn-Piratenradio.de

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Vertrag Purzel Gmbh - U+C - Seite 1 (CC_BY_SA Nebelhorn-Piratenradio.de)

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Vertrag Purzel Gmbh - U+C - Seite 6 (CC_BY_SA Nebelhorn-Piratenradio.de)

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12 Comments For This Post

  1. Piratenpartei Says:

    RT @NebelhornRadio: #abmahnleak – Die Fakten Flickr User: Bobertson – CC-BY-NC 2.0Heute wird die Piratenpart… http://t.co/YmV58ytWHi #pir…

  2. PParzival Says:

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  3. Promo_24 Says:

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  4. whatsupbot Says:

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  5. matzefu Says:

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  6. Philipp Holderied Says:

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  7. Christian Meuser Says:

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  8. Pinoc Chio Says:

    chatlink?

  9. Max Kehm Says:

    habs leider verpasst. Gibts das auch als mp3 download ?

  10. Huhu Wutze Says:

    https://blog.piratenpartei-nrw.de/kraehennest/2013/12/13/858-redtube-leak-mumblediskussion-zur-aktuellen-abmahnwelle/

  11. Max Kehm Says:

    http://www.youtube.com/watch?v=Qp5MtSJFXUQ

  12. Huhu Wutze Says:

    Danke für die Blumen ,o) – Und das mit dem Weiter – aber so was von ;o)