»Das Urteil [1] macht wieder einmal überdeutlich klar, dass die gesetzlichen Regelungen rund um die Leiharbeit vollkommen unzureichend sind. Unternehmen ziehen einen geldwerten Vorteil aus der zusätzlichen Flexibilität, die sie ihren Arbeitnehmern abverlangen. Dies muss sich nach Meinung der Piratenpartei auch für entliehene Arbeitnehmer auszahlen. Leider zeigt der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU, dass auch der mutmaßlichen zukünftigen Regierung das Verständnis für die eigentlichen Probleme rund um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fehlt. Die darin beschriebene Befristung auf 18 Monate schadet den Unternehmen und löst auf der anderen Seite das Problem der Arbeitnehmer nicht. Wir Piraten fordern seit Jahren eine Flexibilitätszulage, die eine mindestens 15% höhere Vergütung für Leiharbeiter [2] gegenüber der regulärer Arbeitnehmer festschreibt. Damit wird ein natürlicher Anreiz geschaffen, Arbeitnehmer möglichst in Festanstellungen zu führen und die Überlassung von Arbeitnehmern auf das Notwendigste zu beschränken.«
[1] http://www.deutschlandfunk.de/nachrichten-sendungen.264.de.html?drn:news_id=297766
[2] http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Leitlinien#.C3.84nderung_des_Arbeitnehmer.C3.BCberlassungsgesetzes