Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Es ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich, dass der NRW-Geheimdienst nach wie vor das Recht hat, gewählte Mitglieder des Landtags, aber auch Mitglieder des Bundestags und des europäischen Parlaments zu beobachten. Die Abgeordneten haben die Aufgabe, die Geheimdienste zu kontrollieren, nicht umgekehrt. Verfassungsfeindliche Parteien können verboten werden, eine Beobachtung von Abgeordneten ist daher nicht erforderlich.
Es ist außerdem ein Unding, dass nun öffentliche Fragen des Verfassungs-schutzes im Kontrollgremium behandelt werden sollen. Öffentliche Beratungen gehören selbstverständlich in die Ausschüsse und ins Plenum des Landtags, und nicht in ein Sondergremium!
Dieses Sondergremium stößt ohnehin schon an die zulässigen Grenzen der parlamentarischen Demokratie. Jetzt soll sich die einzige den Verfassungsschutz kontrollierende und ohnehin schon personell und materiell unterbesetzte Instanz auch noch mit Dingen beschäftigen, die ausdrücklich alle Abgeordneten angehen. So kann man eine wirksame Kontrolle natürlich auch lahm legen – und das bei einer Behörde, die größtenteils im rechtsfreien Raum, ohne jegliche gerichtliche Kontrolle und dazu noch geheim agiert.
Was dabei passieren kann, sieht man bei der NSA. Hier hat wohl selbst die Regierung ihre eigene Behörde nicht mehr unter Kontrolle.“
Dezember 20th, 2013 at 15:35
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Dezember 20th, 2013 at 16:14
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Dezember 20th, 2013 at 18:38
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